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Energieausweise für Wohngebäude

Seit dem 01.05.2014 gelten für Energieausweise neue Regelungen!

Mit Inkrafftreten der EnEV 2014 sind Energieausweise für Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung zukünftig registrierungspflichtig. Diese gesetzliche Verschärfung soll die Erstellung von Energieausweisen in Zukunft stärker kontrollieren und sicherstellen, dass diese im Falle eines Verkaufs oder Vermietung dann auch vorliegen. Spätestens bei einer Objektbegehung mit potenziellen Mieter/Käufern ist der Energieausweis auch vorzulegen bzw. auszuhändigen.

Neue DIN 18008 Teil 1 bis 5: Glas im Bauwesen

Bekanntlich wird in Deutschland die Glasdimensionierung auf eine neue Grundlage gestellt. Die Normenreihe DIN 18008 Teile 1 - 5 wird 2014 / 15 bauaufsichtlich in den Bundesländern (veröffentlicht In der Liste der Technischen Baubestimmung der Bundesländer ) eingeführt. Sie gelten für die Bemessung und Konstruktion von Bauprodukten aus Glas und setzen das europäische Sicherheits- konzept der Teilsicherheitsbeiwerte bei der Bemessung von Vergl- asungen um. Diese ersetzen die Technischen Regeln (TRLV, TRAV,TRPV) die bisher den Stand der Technik beschreiben.

Die Eurocodes

Die Anwendung der Eurocodes ist in Deutschland für Bauvorhaben, die nach dem 1. Juli 2012 eingereicht wurden verbindlich.

EN 1990, Eurocode 0 „Grundlagen“, 1 Teil, 76 Seiten
EN 1991, Eurocode 1, „Einwirkungen“, 10 Teile, 779 Seiten
EN 1992, Eurocode 2, „Betonbau“, 4 Teile, 477 Seiten
EN 1993, Eurocode 3, „Stahlbau“, 20 Teile, 1471 Seiten
EN 1994, Eurocode 4, „Verbundbau“, 3 Teile, 339 Seiten
EN 1995, Eurocode 5, „Holzbau“, 3 Teile, 247 Seiten
EN 1996, Eurocode 6, „Mauerwerksbau“, 4 Teile, 276 Seiten
EN 1997, Eurocode 7, „Geotechnik“, 2 Teile, 374 Seiten
EN 1998, Eurocode 8, „Erdbeben“, 6 Teile, 595 Seiten
EN 1999, Eurocode 9, „Aluminiumbau“, 5 Teile, 585 Seiten